Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters:
- Die allgemeinen Bedingungen gelten für die im Zusammenhang mit der
Veranstaltung möglichen Belange.
- Die Vertragspartner sind Teilnehmer und Veranstalter.
- Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und der daraus folgenden
Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit
Polsterwaffen, psychische Belastungen usw.).
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbständig über
die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung
einer Sicherheitsprüfung
des Veranstalters zu unterziehen.
- Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen,
andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in
schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung
verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Verpflichtung zur Rückerstattung
des Teilnehmerbeitrags (auch nicht anteilig) hat.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche
Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden.
Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen
und Mauern, das Entfachen von Feuer außerhalb der dafür vorgesehenen
Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften
Waffen oder Ausrüstungsgegenständen, sowie übermäßiger
Alkoholkonsum.
- Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und
seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
- Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und
unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher
Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig gehandelt haben.
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug
sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens
beschränkt.
- Alle Rechte, insbesondere der gewerblichen Vermarktung, an Ton, Film
und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
- Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie an dem vom Veranstalter
verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen bleiben dem Veranstalter
vorbehalten.
- Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke gestattet.
- Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe
von Aufnahmen, auch Nachbearbeitungen ist nur mit schriftlichem Einverständnis
des Veranstalters zulässig.
- Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich
vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angaben von Gründen
gegen Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags auszuschließen.
- Bei Rücktritt versucht der Veranstalter den Platz anderweitig zu vergeben.
Sollte dies nicht möglich sein ist die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags
nicht möglich.
- Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte ein Teilnehmer
verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine andere
Person an seiner statt an der Veranstaltung teilnimmt.
- Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug eines Teilnehmerbeitrags
im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer
die anfallenden Bankgebühren zu zahlen.
- Bei Anmeldung im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende
für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
- Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich
welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
des Veranstalters. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordenisses.
- Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der allgemeinen Bestimmungen unwirksam
sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen
Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen
gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am
nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
- Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen des
Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort
und Gerichtsstand sind soweit das zulässigerweise
vereinbart werden kann der Sitz des Veranstalters.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor die Veranstaltung kurzfristig
abzusagen. In diesem Falle
wird der Teilnehmerbeitrag in voller Höhe zurückerstattet.
- Der Veranstalter weist darauf hin, dass ein Charakter innerhalb des
Spieles sterben kann.
Teilnahmebedingungen:
- Der Veranstalter haftet nicht für Sach oder Personenschäden,
es sei denn, grob fahrlässiges Verhalten seitens des Veranstalters liegt
vor. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher.
Eine Personenhaftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und
setzen diese daher voraus.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, grob fahrlässiges
oder spielstörendes Verhalten sowie den Genuss von Drogen oder hochprozentigem
Alkohol mit dem Ausschluss von der Veranstaltung, ohne Rückerstattung
des Teilnehmerbeitrags (auch nicht anteilig) zu ahnden.
- Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der allgemeinen Bestimmungen unwirksam
sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen
Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen
gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am
nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
- Besonders auf jüngere Spieler, die durch den Veranstalter eingeführt
werden, ist Rücksicht zu nehmen.
- Wer sich strafbar macht (z.B. Diebstahl, Körperverletzung) muss unmittelbar
und unbedingt mit einer Anzeige seitens des Veranstalters rechnen.